25. Mai 2023
In einer langatmigen Gemeinderatssitzung am Montag, den 22.05.2023, war es endlich so weit und das Budget für das Jahr fand eine Mehrheit. Nach der wochenlangen finanziellen Handlungsunfähigkeit, welche den Fortschritt bei neuen und wichtigen Projekten für die Marktgemeinde Regau blockierte, geht es nun endlich wieder voran.
In österreichischen Gemeinden ist das Budget für das nächste Jahr, der sogenannte Voranschlag, immer in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres zu beschließen. Dies gilt in anderen Gemeinden als in Stein gemeißelt und die Verantwortlichen setzen alles daran, dies gesetzeskonform zu ermöglichen – nicht so in Regau. Hier wurde die Finanzabteilung, die seit Monaten mit personellen Ausfällen zu kämpfen hat, mit einer Aufgabe allein gelassen, welche selbst vollbesetzte Abteilungen an ihre Grenzen bringt.
Dass der Voranschlag, welcher im März, mit drei Monaten Verspätung, nun vorgelegt wurde, nicht unseren Qualitätsansprüchen genügt, ist unter Berücksichtigung dieser Umstände nicht verwunderlich. Auf schlechtere Zeiten einfach zu reagieren, indem beinahe sämtliche Rücklagen aufgelöst, Darlehen aufgenommen und Gründe verkauft werden, ist in unseren Augen gröbst fahrlässig. Somit war den meisten Beteiligten klar, dass dies der erste Schritt in Richtung eines wirtschaftlichen Fiaskos in unserer Gemeinde wäre, und somit nicht beschlossen werden kann.
Da damit akut die für unsere Gemeinde wichtigen Investitionen gefährdet waren, bemühte sich eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe darum, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden, um den Schaden für die Gemeinde möglichst gering zu halten. Über die Dauer von zwei Monaten wurden nun die notwendigen Änderungen erarbeitet, um das Loch im Budget zu schließen. In der Gemeinderatssitzung vom Montag, den 22. Mai, konnte endlich der Voranschlag mit den leider unausweichlichen Einsparungen beschlossen werden.
Leider bedeutet dies keine Entlastung für die Finanzabteilung, da dem Voranschlag für das kommende Jahr, immer der Rechnungsabschluss für das vergangene folgt. Laut Gemeindeordnung ist dieser vom Gemeinderat „so zeitgerecht zu erledigen, daß dieser spätestens vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht werden kann.“ (§93 Absatz 3 Oö. Gemeindeordnung 1990). Einen solchen zu beschließen, ist der Gemeinderat allerdings nur fähig, wenn er vom Finanzreferenten einen erhält – dies ist bis dato nicht der Fall.
Dem Rechnungsabschluss folgt dann der sogenannte Nachtragsvoranschlag. Und ein paar Monate später wartet wieder der neue Voranschlag. Jetzt ist sofortiges Handeln des Finanzreferenten notwendig, um zu verhindern, dass sich die Fehler des vergangenen Jahres unverändert wiederholen und nicht erledigte Aufgaben sich bis in das nächste Jahr stauen. Dies beinhaltet die Schaffung der notwendigen Kapazitäten und falls notwendig die Auslagerung der Aufgaben an externe Firmen – keine unverantwortliche Überlastung der verbleibenden Mitarbeiter!
Die aktuellen Probleme zeigen einmal mehr, dass parteiübergreifende Zusammenarbeit notwendiger ist als je zuvor.