22. September 2021
Erst vor kurzem wurde der Antrag auf Unterstützung der Eltern von Erstklässlern zurück an den Ausschuss verwiesen. Das traurige Ergebnis davon ist, dass es ein solche Unterstützung immer noch nicht gibt - jetzt kam die bizarre Krönung.
Es spricht so einiges gegen das sogenannte Gießkannenprinzip beim Verteilen von Förderungen. Es wird weder die zeitliche Reihenfolge der Bedarfsanmeldung noch der Bedarf an Subventionsgeldern berücksichtigt.
Allerdings gibt es auch einige Punkte, die dafürsprechen. Der wichtigste ist dabei mir Sicherheit, dass sich der Bürokratieaufwand auf ein Minimum reduziert, und das ist vor allem auf Gemeindeebene doch ein starkes Argument, wie wir finden.
Nun kann man sich gegen das Verteilen von Subventionen nach dem Gießkannenprinzip entscheiden – man kann allerdings auch gleich besagte Gießkanne verwenden, um das Geld in den Kanal zu gießen.
Der Regauer Golfclub hat jedenfalls um eine Förderung angesucht. Der Grund dafür ist, dass bei einem
Anschluss an das Kanalnetz per Gesetz eine Anschlussgebühr vorzuschreiben ist, unabhängig davon, wer den
Anschluss errichtet. Diese Gesetzeslage ist aber nicht erst seit gestern so – und noch dazu ziemlich
eindeutig.
Wir könnten uns vorstellen, Geringverdienern diese Anschlussgebühr zu erlassen, vor allem wenn sie sich
ansonsten die Schulutensilien für ihre Kinder nicht mehr leisten könnten. Bei einem Golfclub zweifeln wir
allerdings an der Notwendigkeit. Das Gute daran ist, dass auch hier ist der Bürokratieaufwand minimal ist,
da keine Bedarfserhebung notwendig ist.
Das nun eine Partei ein solches Vorhaben unterstützt, stößt nicht nur bei uns auf absolutes Unverständnis und so wurde der Antrag abgelehnt. Man mag es kaum glauben, auch in Regau ist nicht jede Geldverschwendung möglich.